Charakteristik der Prüfmittel
Messmittel
Anzeigende Messgeräte sind Geräte, die beim Messen in die Hand genommen werden und eine Anzeige haben, z.B. Messschieber, Bügelmessschrauben, Testgeräte, Messuhren usw.
Normalien
Verkörpern eine oder mehrere Messgrößen, wobei während der Messung keine Teile gegeneinander bewegt werden, z.B. Endmaße, optische Nullgläser.
Hilfsmittel
wie Aufnahmen und Anschläge (z.B. Uhrenständer) ermöglichen in Verbindung mit Messgeräten oder Lehren die Durchführung bestimmter Prüfungen.
Lehren
Sind Prüfmittel, die das Maß und/oder die Form des zu lehrenden Prüfgegenstandes verkörpern.
Grenzlehren dienen zur Prüfung der Einhaltung von vorgeschriebenen Grenzmaßen am Prüfling.
Prüflehren, d.h. Gegenlehren und Abnutzungsprüfer, dienen zur Prüfung von Grenzlehren.
Vorrichtungen
Messvorrichtungen sind Vorrichtungen, bei denen das Prüfergebnis anzeigend dargestellt wird.
Lehrvorrichtungen sind Vorrichtungen, die nach der Maximum-Minimum-Bedingung ausgelegt sind.
Messmaschinen
Sind stationäre Einrichtungen z.B. Koordinaten-Messgeräte, 3D Messarme, Laser Tracker, Scanner und Software.
Lage und Größe des Herstellungstoleranzfeldes und der zulässigen Abnutzung der Arbeits- und Prüflehre siehe DIN 7162.
Sollmaße der Lehren siehe DIN 7163 und DIN 7164, Blatt 1 bis 13.
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Charakteristik der Prüfmittel
Messmittel Anzeigende Messgeräte sind Geräte, die beim Messen in die Hand genommen werden und eine Anzeige haben, z.B. Messschieber, Bügelmessschrauben,...
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Charakteristik der Prüfmittel
Messmittel
Anzeigende Messgeräte sind Geräte, die beim Messen in die Hand genommen werden und eine Anzeige haben, z.B. Messschieber, Bügelmessschrauben, Testgeräte, Messuhren usw.
Normalien
Verkörpern eine oder mehrere Messgrößen, wobei während der Messung keine Teile gegeneinander bewegt werden, z.B. Endmaße, optische Nullgläser.
Hilfsmittel
wie Aufnahmen und Anschläge (z.B. Uhrenständer) ermöglichen in Verbindung mit Messgeräten oder Lehren die Durchführung bestimmter Prüfungen.
Lehren
Sind Prüfmittel, die das Maß und/oder die Form des zu lehrenden Prüfgegenstandes verkörpern.
Grenzlehren dienen zur Prüfung der Einhaltung von vorgeschriebenen Grenzmaßen am Prüfling.
Prüflehren, d.h. Gegenlehren und Abnutzungsprüfer, dienen zur Prüfung von Grenzlehren.
Vorrichtungen
Messvorrichtungen sind Vorrichtungen, bei denen das Prüfergebnis anzeigend dargestellt wird.
Lehrvorrichtungen sind Vorrichtungen, die nach der Maximum-Minimum-Bedingung ausgelegt sind.
Messmaschinen
Sind stationäre Einrichtungen z.B. Koordinaten-Messgeräte, 3D Messarme, Laser Tracker, Scanner und Software.
Lage und Größe des Herstellungstoleranzfeldes und der zulässigen Abnutzung der Arbeits- und Prüflehre siehe DIN 7162.
Sollmaße der Lehren siehe DIN 7163 und DIN 7164, Blatt 1 bis 13.
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