Neuigkeiten
31.10.2024: HAPPY HALLOWEEN
Wir wünschen Ihnen ein schauriges und schönes Halloween 2024.
01.09.2024: Azubi Aktion 2024
Das Ausbldungsjahr 2024 hat begonnen.
Profitieren Sie von der Blankenhorn Azubi Aktion.
Satte Rabatte und kostenloser Gravur.
21.11.2023: Black Week 2023
Die heißesten Deals des Jahres sind da und Sie profitieren davon!
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Gilt auch auf bereits reduzierte Ware.
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*Ausgenommen sind Dienstleistungen / Aktionszeitraum 21.11.2023 bis 25.11.2023
31.10.2023: Halloween-Aktion!
Die dunklen Schatten von Halloween schleichen sich näher und mit ihnen eine schaurig-schöne Überraschung von Blankenhorn!
KOSTENLOSE Gravuren, so gespenstisch wie die Nacht!
Zum Fest der Geister und Kürbisse möchten wir Ihnen etwas ganz Besonderes bieten.
Lassen Sie Ihre Produkte mit einer individuellen Gravur veredeln – und das KOSTENLOS!
Egal, ob es ein geheimnisvolle Identnummer, ein spukiges Datum oder ein gruseliges Symbol sein soll, wir verwandeln Ihren Wunsch in Realität.
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Aktionsraum: gültig vom 31.10.2023 bis zum 03.11.2023
14.09.2023: Versandkostenanpassung
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04.04.2023: Control 2023 Stuttgart!
Die Firma Blankenhorn und Aqrat läd Sie gerne während der Messe Control 2023 nach Dettingen unter Teck in unsere Firmengebäude ein.
Nutzen Sie die Nähe zum Messegelände und vereinbaren Sie einen Termin.
Sie werden natürlich Herrn Blankenhorn auf der Messe in Halle 3 Stand 3512 (Verisurf Stand) antreffen.
Jetzt Termin in Dettingen unter Teck vereinbaren: TERMIN
Jetzt einen kostelosen EItrittsgutschein für das Messegelände anfragen: ANFRAGE
01.01.2023: Neujahr 2023!
Die Firmen Blankenhorn und AQRAT wünschen Ihnen und Ihren Lieben viel Erfolg und Glück im Jahre 2023!
Wir bedanken uns für Ihre Treue im letzten Jahr, stellen Sie sich neuen Messherausforderungen auch in diesem Jahr - wir stehen Ihnen in allen Punkten der Prüf- und Messtechnik zur Seite.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen, Anfragen und Bestellungen.
https://blankenhorn.com/kontakt--
https://blankenhorn.com/shop
01.11.2022: Azubi-Aktion 2022!
Gewähren Sie Ihren Auszubildenden den bestmöglichen Start ins Berufsleben - mit Blankenhorn Messmitteln.
Aufgrund der hohen Nachfrage - haben wir die Azubi-Aktion 2022 um einen Monat verlängert.
Sprich die Azubi-Aktion 2022 ist noch bis zum 30.11.2022 gültig.
Und hier gelangen Sie zum dazugehörigen Flyer.
15.07.2022: Azubi-Aktion 2022!
Gewähren Sie Ihren Auszubildenden den bestmöglichen Start ins Berufsleben - mit Blankenhorn Messmitteln.
Zum ersten Mal einen hochwertigen Messschieber oder eine hochpräzise Lehre in den Händen zu halten, vergessen die wenigsten. Vor allem nicht, wenn ihr eigener Name darauf graviert ist.
Schenken Sie Ihren Auszubildenden daher das Werkzeug, welches sie alltäglich nutzen werden - mit kostenlosen Namensgravuren. Bei der Bestellung einfach den Namen des Auszubildenden hinterlegen und wir gravieren diesen kostenfrei auf das Messmittel.
Und hier gelangen Sie zum dazugehörigen Flyer.
22.04.2022: Wir sind auf der Control2022!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Blankenhorn dieses Jahr wieder auf der Control ist!
Nachdem die letzten 2 Jahre jegliche Messen aufgrund der Pandemie ausfallen mussten, freut es uns umso mehr, Sie persönlich wiedersehen zu dürfen. Der Kontakt zu unseren Stammkunden, Lieferanten und Messtechnikinteressierten war uns schon immer ein großes Anliegen. Nur durch den regen Austausch mit Ihnen, können alle Parteien wachsen.
Sie haben noch kein Ticket für die Control 2022?
Schicken Sie uns eine kurze Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Firma an marketing@blankenhorn.com!
03.03.2022: Ukraine - Russland Konflikt
Wir bedauern die aktuelle Situation in der Ukraine und betrauern die Gefallenen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Produktion bzw Lieferungen von diesem Konflikt nicht beeinträchtigt werden. Wir sind weiterhin voll lieferfähig.
Sollte es zu Änderungen / Neuerungen kommen, informieren wir Sie hier darüber.
01.03.2022 : Blankenhorn und Aqrat mit Verisurf auf der Control 2022 in Stuttgart
ab 23.02.2022: Neue Regelungen der Corona-Landesverordnung
- Allgemeines:
- Die Alarmstufe II entfällt.
- Es gilt in geschlossenen Räumen weiterhin die Maskenpflicht.
Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen.
Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann. - Anpassung 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für die einzelnen Stufen.
- Überarbeiteten Warnstufe: überwiegend 3G-Regel.
Davon ausgenommen sind beispielsweise Clubs und Diskotheken. Hier gilt 2G+. - Überarbeiteten Alarmstufe überwiegend 2G-Regel.
Davon ausgenommen sind beispielsweise Clubs und Diskotheken. Hier gilt 2G+. - Anpassungen bei den Kontaktbeschränkungen:
- Für geimpfte und genesene Personen: keine
- Für nicht immunisierte Personen:
- Warnstufe: Ein Haushalt plus zehn weitere Personen.
- Alarmstufe: Ein Haushalt plus fünf weitere Personen.
Immunisierte Personen, Kinder bis einschließlich 13 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht mit. - Anpassungen in bestimmten Bereichen:
- Einzelhandel: es entfallen die Zugangsbeschränkungen für KundInnen.
- Betreiber*innen/Veranstalter*innen/Dienstleister*innen müssen weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzept erstellen.
- Gastronomie und Vergnügungsstätten: 3G in der Warnstufe (außen und innen)
- Beherbergungsbetriebe: keine Einschränkungen in der Basisstufe
- Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse:
- Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen.
- Warnstufe: 3G-Regel
In geschlossenen Räumen: maximal 60% Auslastung, nicht mehr als 6.000 BesucherInnen/ZuschauerInnen.
Im Freien: maximal 75% Auslastung, nicht mehr als 25.000 BesucherInnen/ZuschauerInnen. - Alarmstufe: 2G-Regel
In geschlossenen Räumen: maximal 50% Auslastung aber nicht mehr als 2.000 BesucherInnen/ZuschauerInnen.
Im Freien: maximal 50% Auslastung, nicht mehr als 5.000 BesucherInnen/ZuschauerInnen. - Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Messen und Ausstellungen:
- Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen.
- Warnstufe: 3G-Regel.
- Alarmstufe: 2G-Regel.
13.04.2021: Blankenhorn GmbH und Aqrat GmbH Besuchsverordnung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund steigender Corona-Inzidenzen in Deutschland ist der Zutritt in das Unternehmen
AQRAT GmbH
Blankenhorn GmbH
ab dem 12. April 2021 bis auf weiteres nur auf Einladung gestattet.
Sollte ein Besuch zwingend erforderlich sein, bzw. wurde er von uns veranlaßt, dann darf der Zutritt nur noch mit einem aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) und nachgewiesen negativen Coronatestergebnis stattfinden. Bitte zeigen Sie dies zu Beginn Ihres Besuchs unseres Unternehmens sofort vor.
Alternativ können Sie am Wareneingang oder am Besuchereingang einen Schnellselbsttest durchführen. Diesen bekommen Sie von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter ausgehändigt.
Dies dient dem Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch Ihrer Sicherheit.
Sollten Sie coronaspezifische Symptome aufweisen oder in den letzten 14 Tagen direkten Kontakt zu einem bestätigten Coronafall gehabt haben, dürfen Sie das Unternehmen nicht betreten.
Darüber hinaus gilt bei unserem Standort Maskenpflicht (medizinische), Abstands- und Hygienegebot.
Bitte halten Sie sich auch an mögliche weitere Regelungen, die Ihnen bei Eintritt ins Unternehmen mitgeteilt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Bleiben Sie gesund
Ihr Ulrich Blankenhorn
Laborleiter, Geschäftsführer
Telefon +49 711 919 65-200
Direkt +49 711 919 65-385
Mobil +172-9996633
AQRAT GmbH – Kalibrierdienstleistungen
DAkkS - Deutsche Akkreditierungsstelle D-K-15060-01-00
Blankenhorn GmbH
Kirchheimer Straße 186 + 188,
D-73265 Dettingen unter Teck
Tel.: +49 711 919 65 – 385
12.04.2021: Neue Verordnungen Landkreis Esslingen
Auf unserer Homepage www.esslingen.de/corona-news finden Sie alle Informationen nochmals im Überblick.
I. Verschärfte Maßnahmen im Landkreis Esslingen ab dem 14.04.2021
• Ausgangssperre von 21-5 Uhr
Aufgrund der aktuell wieder stark steigenden Inzidenzwerte im Landkreis, verhängt das Gesundheitsamt eine nächtliche Ausgangssperre: mehr Infos
Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe im Sinne des § 20 Abs. 6 CoronaVO gestattet.
II. Bund und Länder beraten über Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und bezüglich der Testpflicht für Unternehmen
Aktuell bereitet die Bundesregierung einen Änderungsvorschlag zum Infektionsschutzgesetz vor, der im sogenannten Schnellverfahren durch Bundestag und Bundesrat diskutiert und verabschiedet werden soll. Wir informieren Sie, sobald es detaillierte und gesicherte Informationen zu den neuen Beschlüssen gibt.
III. Keine Erlöschung der Gaststättenerlaubnis für gastronomische Betriebe bei mehr als einjähriger ununterbrochener Schließzeit
Den Gaststättengewerben, die aufgrund der seit letztem Jahr geltenden Schutzmaßnahmen ihren Betrieb ein Jahr lang nicht ausgeübt haben, droht keine Erlöschung ihrer Gaststättenerlaubnis gemäß §8 GastG.
Die Stadt Esslingen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Fristverlängerung für die betroffenen Betriebe vorsieht. Gastwirte müssen in diesem Fall keinen gesonderten Antrag auf Verlängerung ihrer Gaststättenerlaubnis stellen. Da es sich bei der angeordneten Schließung um ein Ereignis handelt, das der Betriebsinhaber nicht zu verantworten hat, wird für alle gemäß § 1 LGastG in Verbindung mit § 2 Absatz 1 GastG konzessionierten Gaststätten im Stadtgebiet Esslingen am Neckar die Frist nach § 8 Satz 2 GastG jeweils um ein Jahr verlängert: mehr Infos
25.01.2021: Wir bleiben weiterhin für Sie da
Durch die anhaltende Gefahr einer Infektion durch den COVID-19-Virus schließen immer mehr Geschäfte. Der Ausgang zwischen 20 und 5 Uhr ist verboten und selbst tagsüber mit Beschränkungen behaftet. Menschen werden darum gebeten, von zuhause aus ihrem Arbeitsalltag nachzugehen. Die Situation wirkt trüb.
Der Home-Office-Bitte des Staates sind wir natürlich auch zu einem Stück entgegengekommen. Jedoch haben wir vollstes Verständnis und Mitgefühl für diejenigen, die trotzdem jeden Tag in ihre Geschäftsstätten pilgern müssen, damit der Rest von uns einen geordneteren Alltag erleben können.
Das produzierende Gewerbe, vor allem im Bereich der Qualitätssicherung und Metallverarbeitung, ist weiterhin auf uns angewiesen, damit bei ihnen die Maschinen nicht still stehen.
Bei den Firmen Blankenhorn und AQRAT geht alles seinen gewohnten Weg: wir sind weiterhin für Sie da. Bei Fragen über Messtechnik haben wir immer noch ein offenes Ohr für Sie. Falls Ihnen etwas fehlt, um Ihre messtechnischen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen, scheuen Sie sich bitte nicht davor, uns zu kontaktieren. Wir werden Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite stehen.
11.01.2021 Neue Zusatz Corona-Verordnung in Baden-Württemberg:
Kontaktbeschränkungen
- Private Treffen sind im öffentlichen und privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens einer weiteren Person, die nicht zum Haushalt gehört, erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu, besondere Härtefälle abzufangen.
- Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften betreut werden.
Bildung und Betreuung
- Kitas bleiben geschlossen. Wenn die Infektionszahlen signifikant sinken, ist eine Öffnung ab dem 18. Januar möglich.
- Kein Präsenzunterricht an Grundschulen. Versorgung der Schüler*innen mit Lernmaterial durch die Lehrer*innen. Wenn die Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung ab dem 18. Januar möglich.
- Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen.
- Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt.
- Notbetreuungen werden eingerichtet. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort.
- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich.
- Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen.
- Fahrschulen geschlossen. Online- unterricht möglich. (Ausnahme für berufliche Ausbildungszwecke und Katastrophenschutz)
Reisen
- Touristische Busreisen und Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) sind nicht gestattet.
- Geschäftsreisen und Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen ist jedoch auch weiterhin möglich.
Einzelhandel
- Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- konzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden.
Gastronomie
- Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt.
15.12.2020: Update Blankenhorn & Aqrat GmbH
Die Firma Blankenhorn und die Firma Aqrat, iust weiterhin für Sie da!
Wir nehmen Anfragen, Bestellungen, Onlineschulungen sowie jede Art von messtechnischen Aufgabe an.
Unser Team achtet sehr auf die Hygieneregeln, Einhaltung der Abstände und allen anderen Covid Regelegungen.
14.12.2020: Update Corona-Virus (COVID-19)
I. Verlängerung und Erweiterung der Schutzmaßnahmen (Lockdown) zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 10. Januar 2021
Beschluss der Kanzlerin und der MinisterpräsidentInnen der Länder: Beschlussfassung
Wichtigste Änderungen im Überblick:
- Die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg werden vorzeitig schon am 16. Dezember geschlossen: mehr Infos
- Bisher geschlossene Betriebe bleiben weiterhin geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich.
- Die bisher geschlossenen körpernahen Dienstleistungen bleiben mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen weiter geschlossen. Auch Frisöre müssen ab dem 16. Dezember schließen.
- Der Einzelhandel muss ab dem 16. Dezember weitgehend schließen. Der Bund wird die betroffenen Unternehmen mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützen.
Nicht betroffen von der Schließung sind:
1. Einzelhandel für Lebensmittel.
2. Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln (z.B. Hofläden).
3. Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker.
4. Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten.
5. Banken und Poststellen.
6. Reinigungen und Waschsalons.
7. Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
8. Der Weihnachtsbaumverkauf.
9. Großhandel
Heute behandelt der Landtag die Beschlüsse in einer Sondersitzung und wird anschließend weitere Details und die genauen Auslegungen der Regelungen bekanntgeben.
II. Ausgangsbeschränkungen tags und nachts (20 Uhr bis 5 Uhr)
- Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in diesen Zeiten nur aus triftigen Gründen erlaubt: mehr Infos
- Fragen und Antworten zu den Ausgangsbeschränkungen: FAQ-Seite des Landes
III. Lockerung der Einschränkungen über Weihnachten
- Möglich sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis: mehr Infos
IV. Hilfen für den Einzelhandel - Überbrückungshilfe Phase III
Von Januar bis Juni 2021 dauert die Überbrückungshilfe III. Der Zugang wird weiteren Unternehmen und Selbstständigen ermöglicht: Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung
Für die von den zusätzlichen Schließungsentscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert: mehr Infos
V. Corona-Verordnung des Landes (Stand: 12.11.20)
27.10.2020: Update Corona-Virus (COVID-19)
I. Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot zwischen 23-6 Uhr (vorerst gültig bis 08.11.2020)
Ab dem heutigen Dienstag, den 27.10.2020, gilt auch im Landkreis Esslingen die bereits teilweise in anderen Regionen Deutschlands eingeführte Sperrstunde sowie ein Alkoholabgabe- und Konsumverbot.
Konkret bedeutet dies, dass ab heute Gaststätten und Bars bereits um 23 Uhr schließen müssen. Die Sperrzeit gilt bis zum Morgen des Folgetags um 6 Uhr. Während dieser Zeitspanne darf kein Alkohol mehr verkauft und keine alkoholischen Getränke auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen im Landkreis Esslingen konsumiert werden: Verordnung zur Sperrstunde & Alkoholkonsumverbot
Eine ausführliche Übersicht zu Fragen und Antworten bzgl. der neuen Landkreisverordnung finden Sie hier: FAQ-Seite des Landkreises
Ausnahme für Speisen und nicht alkoholische Getränke:
Die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken außer Haus oder im Rahmen eines Lieferservice ist auch nach 23 Uhr möglich.
II. Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes für KMU
Die zweite Phase der gemeinsamen Überbrückungshilfe von Bund und Land bietet finanzielle Unterstützung für KMUs, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern: Überbrückungshilfe Unternehmen II
Im Vergleich zur Überbrückungshilfe I vom Frühjahr beinhaltet die zweite Phase nun verschiedene Erleichterungen und höhere Fördersummen für Unternehmen. So wurde z.B. die Begrenzung der Förderung für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigte gestrichen.
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort über einen Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
III. Aktuelle Corona-Verordnung des Landes
Die aktuellen Verordnungen des Landes können Sie hier noch einmal nachlesen: Corona-Verordnung des Landes (Stand: 19.10.2020)
Ausführliche Fragen und Antworten zur den einzelnen Regelungen der Verordnung finden Sie hier: FAQ-Seite des Landes
IV. Möglichkeiten für Coronatests
Menschen mit Symptomen und Kontaktpersonen können sich in einer der 38 Schwerpunktpraxen im Landkreis Esslingen (Übersichtskarte Schwerpunktpraxen --> Auswahl: Landkreis Esslingen) oder mit einem Code vom Hausarzt an einem der beiden Corona-Abstrichzentrum (CAZ) testen lassen:
• Nürtingen-Oberensingen
• Messe Stuttgart im Drive-In-Verfahren (seit Donnerstagmorgen)
Hinweis:
Sonstige Testzentren und Abstrichstellen an Flughäfen oder Bahnhöfen richten sich vorrangig an Reiserückkehrer aus Risikogebieten.
BLEIBEN SIE GESUND
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27.08.2020 - AZUBI AKTION 2020
Wir bei Blankenhorn Messtechnik GmbH bieten zum 47. mal die Azubi Aktion an. Unter folgendem Link können Sie sehen, wie Sie Ihre Auszubildenden mit guter, und seit über 100 Jahren bewährter Messtechnik verwöhnen können:
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07.05.2020 Lockerungsupdate Covid-19-Situation Update
Bund und Länder haben die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland grundsätzlich bis 5. Juni verlängert. Allerdings einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Schalte auch auf eine Lockerung.
Einige Einzelunternehmer dürfen wieder öffnen, mit der Vorraussetzung, dass der Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet werden kann. Ebenso werden Sportarten im Freien, wie Golf und Tennis erlaubt sein. Fitnessstudios und weitere Einrichtungen dürfen ab dem 01.06.2020 wieder nach und nach öffnen.
24.04.2020: Covid-19-Situation Update
Ab dem 27.04.2020 ist es in Baden-Württemberg Pflicht, beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sogenannte Alltagsmasken zu tragen. Diese Pflicht gilt jedoch nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch an Bus- und Bahnsteigen.
Weiterhin, werden die Mund-und-Nasen-Bedeckungen auch bei Fahrten im Gelegenheitsverkehr vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem auch Taxifahrten (egal ob Fahrer oder Passagier) und privat organisierte Fahrgemeinschaften (beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit).
Ansonsten gilt die Maskenpflicht, bis auf weiteres, in Läden und Einkaufszentren.
21.04.2020 Kaufen Sie günstig Schutzmasken in unserem Onlineshop
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20.04.2020 Update Umzug Blankenhorn
Die Firma Blankenhorn und AQRAT sind umgezogen nach Dettingen unter Teck.
Dies bedeutet für uns natürlich einen riesigen Aufwand, doch es bietet uns gleichzeitig die Chance, über unsere Arbeits- und Denkprozesse nachzudenken und zu optimieren. Wir bitten daher um Verständnis bei eventuellen Auftrags- und Lieferverzögerungen.
Fragen zum Umzug, zu Messtechnik im Allgemeinen und Anfragen nehmen wir weiterhin gerne per E-Mail entgegen. Wir sind baldmöglichst im vollen Umfang wieder für Sie da.
07.04.2020 Blankenhorn GmbH und Aqrat GmbH zieht um!
Unser Umzug ist seit heute in vollem Gange!
Sie finden uns nun in Dettingen unter Teck.
Sie sind alle herzlich zur kommenden Eröffnungsfeier eingeladen. Den genauen Termin geben wirnoch bekannt.
Unsere neue Adresse:
Blankenhorn GmbH Aqrat GmbH
Kirchheimer Straße 186 + 188
73265 Dettingen unter Teck
01.04.2020: Update Corona-Virus (COVID-19)
Das Bundesland hat neue Einschränkungen im Land veröffentlicht und es gibt auf der ganzen Welt stündlich Schließungen von öffentlichen Plätzen, Firmen und Institutionen.
Es ist sehr wichtig, dass wir ALLE die Abstandsregeln, die Händewaschregeln und auch die so weit wie mlgich die "Stayathome" Regel einhalten.
Gemeinsam schaffen wir das.
Auch wir bei der Firma Blankenhorn und der Firma Aqrat arbeiten ständig daran, Sie und unsere Mitarbeiter zu schützen. Wir haben weitere Homeoffice Arbeitsplätze eingerichtet und fahren weitere Schichtarbeitszeiten.
Wir bleiben weiterhin für Sie da und haben geöffnet. Telefonisch sind wir wie gewohnt von 06:30 bis 17:00 Uhr (Tel.: 0711 919 65 0) erreichbar. Im web natürlich rund um die Uhr.
Für Sie, unsere Kunden, ist es uns wichtig, dass unser Warenfluss und unsere Kalibrierdienstleistung weiterhin bestehen bleibt.
Zum aktuellen Zeitpunkt können wir dies ohne Einschränkungen für Sie gewährleisten.
Über neue Situationen halten wir Sie auf dem Laufenden und bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Wir wünschen Allen beste Gesundheit!
Ihr Blankenhorn Team
Abonieren Sie Blankenhorn auf Youtube - Daumen hoch.
Informieren Sie sich ganz bequem von überall.
Auf unserem Youtube Kanal erhalten Sie die akuellsten Themen zur Messtechnik und Messsoftware.
https://www.youtube.com/channel/UCDeCLlLciquzVjeVe40ueZw
Covid-19 - Informationen Baden-Württemberg
Virussituation - Betrieb offen
Wir bitten Sie in dieser für uns alle schwierigen Zeit um Ihre Zusammenarbeit und Ihr Verständnis.
Nachfolgend wollen wir Sie über die getroffenen Schutzmaßnahmen der
Blankenhorn GmbH und der Aqrat GmbH informieren:
Der Messtechnikbetrieb Blankenhorn und das Kalibrierlabor Aqrat
sind wie folgt geöffnet:
- Warenannahme und Warenversand erfolgt.
- Kalibrierungen erfolgen ausschließlich im Labor,
in getrennten Schichten
- Es finden keine Besuche unsererseits bei Ihnen statt und wir bitten
von Besuchen bei uns abzusehen.
- Umsetzung von strengen Hygienevorschriften und räumlicher Trennung für alle
Mitarbeiter und Bereiche.
- Unsere Mitarbeiter arbeiten zum Teil in den Firmengebäuden aber auch zum Teil aus dem Homeoffice.
Sollte es infolge des Coronavirus' und/oder behördlicher Maßnahmen zukünftig bei der Bearbeitung von Anfragen und Aufträgen, sowie Lieferungen zu Verzögerungen kommen bitten wir dies zu entschuldigen.
Über neue Situationen halten wir Sie auf dem Laufenden und bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Gerne telefonisch Ulrich Blankenhorn +49 172 999 66 33.
Wir wünschen Allen beste Gesundheit!
Ihr Blankenhorn Team
Firmenumzug
Bald zieht die Firma Blankenhorn GmbH Messtechnik mit unserem Kalibrierlabor Aqrat zusammen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Blankenhorn GmbH kooperiert mit MUE GmbH
weitere Informationen erhalten Sie hier
Neuer Außendienstmitarbeiter bei der Firma Blankenhorn GmbH
Herr Krieger
weitere Informationen erhalten Sie hier